
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Die Ausbildung zur Lehrkraft gliedert sich in eine universitäre Phase und eine berufspraktische Phase. Einen Überblick über rechtliche Regelungen und inhaltliche Konzepte finden Sie hier.
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, oder wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 1. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 1. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter www.sevon.nrw.de eingestellt.
Bewerbungen
Die Bewerbung sollte – möglichst online unter www.sevon.nrw.de – an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.
Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.
Anerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Mit der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.4.2011 hat Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung reformiert. Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten.
Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.
Kerncurriculum
Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.
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