Antisemitismusprävention
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)-Definition von Antisemitismus)
Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine menschenverachtende Haltung, die sich in rechtsextremen sowie linksextremen Kreisen oder unter Verschwörungsdenkern findet, aber auch auf Zustimmung teilweise aus der Mitte der Gesellschaft trifft. Antisemitismusprävention und –intervention in der Schule ist daher weitaus mehr als der wichtige Schutz der jüdischen Bevölkerung: Es ist zugleich Demokratieförderung und eine Antwort auf Angriffe auf die freiheitlich- demokratische Grundordnung.
Deswegen gilt es bei Antisemitismus frühzeitig hinzusehen und zu handeln.
Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit antisemitischen Vorfällen in Schulen
Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums der Justiz vom 19. November 2019 „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ (BASS 18 -03 Nr.1) gibt vor, bei jeden Einzelfall zu prüfen, ob pädagogische, erzieherische oder schulpsychologische Unterstützungsmaßnahmen ausreichen, oder ob Ordnungsmaßnahmen angezeigt sind. Zu prüfen ist immer, ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Der Erlass listet auf, wann eine Benachrichtigung in der Regel zu erfolgen hat. Politisch motivierte Straftaten, unter die antisemitische Äußerungen und Delikte fallen, sind hier explizit genannt.
Meldung antisemitischer Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – RIAS NRW Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) eröffnet Schulen die Möglichkeit antisemitische Vorfälle in Schulen zu melden. Betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern oder auch andere am Schulleben beteiligte Personen können über die folgende Website Report Antisemitism (report-antisemitism.de) anonym Angaben zu antisemitischen Vorfällen, wie beispielsweise eine beiläufige Bemerkung im Gespräch, antisemitische Schmierereien oder einen tätlichen Angriff machen. Die Erfassung antisemitischer Vorfälle durch die Meldestelle dient dem Monitoring und der empirischen Erfassung von Antisemitismus an Schulen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) erfasst zentral antisemitische Vorfälle, v.a. unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nimmt alle Fälle ernst und prüft eingehende Angaben auf ihre Plausibilität. Betroffene entscheiden selbst, wie mit ihrer Meldung umgegangen werden soll und erhalten auf Wunsch professionelle Unterstützung. Die Meldestelle leitet eingehende Vorfälle an Beratungsstellen weiter, wenn die Melderin bzw. der Melder eine weitere Bearbeitung wünscht oder der Vorfall strafrechtlich relevant ist. |
Beratung bei antisemitischen Vorfällen - SABRA Die „Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA) unterstützt Schulen beim Umgang mit Antisemitismus. Das Aufgabenprofil der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus (SABRA) umfasst neben u.a. der Erstberatung für alle, die Unterstützung bei akuter Diskriminierung sowie eine Interventionsunterstützung für Schulen in Nordrhein-Westfalen. |
Handreichungen der Bezirksregierungen und der Anne-Frank-Stiftung zur Unterstützung der Schulen
Die Handreichungen der Bezirksregierungen beinhalten neben Kurzbeschreibungen von Erscheinungsformen des Antisemitismus konkrete Hilfestellungen im Umgang mit antisemitischen Vorfällen an Schulen. Sie verweist darüber hinaus auf lokale Angebote der Antisemitismusprävention der einzelnen Bezirksregierungen.
- Arnsberg: Antisemitismus darf keine Schule machen! Handreichung für Lehrkräfte und Schulleitungen
- Düsseldorf: Was tun bei Antisemitismus an Schulen – Handreichung für Düsseldorfer Schulleitungen und Lehrkräfte
- Münster: Antisemitismus an Schulen
Die Handreichung "Antisemitismus – Geschichte und Aktualität" unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Umgang mit Antisemitismus in ihrer täglichen Arbeit, zeigt Handlungsstrategien anhand von Fallbeispielen auf und erklärt Präventionsmaßnahmen.
Notfallordner „Hinsehen und Handeln“
Weitere Hilfen im Umgang mit Antisemitismus an Schulen finden Sie im Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ unter den Schlagwörtern „Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen“.
Unterrichtsmaterialien
Für die antisemitismuskritische Bildungsarbeit bieten sich folgende Unterrichtsmaterialien an:
- Virtueller Methodenkoffer gegen Antisemitismus
- Empfohlene Unterrichtsmaterialien der Kultusministerkonferenz und des Zentralrats der Juden
Für den Umgang mit Verschwörungserzählungen und Antisemitismus in den Schulen finden Sie hilfreiche Hinweise auf den Seiten der Amadeu-Antonio-Stiftung:
Für allgemeine Informationen zum jüdischen Leben in Deutschland sind im Rahmen des Festjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ acht Kurzfilme inklusive Begleitmaterial entstanden:
Für Projekttage und Lehrerfortbildungen zum Thema Antisemitismus finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:
- Landeszentrale politische Bildung NRW: Aktueller Antisemitismus in Deutschland: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (nrw.de)
- Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA): Fortbildungsreihe 2022
Weitere Informationen zu Projekten im Themenfeld Antisemitismus finden Sie auf der Homepage der Antisemitismusbeauftragten
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