
Anerkennungsverfahren
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern oder dem Ausland müssen ihre jeweiligen Abschlüsse in Nordrhein-Westfalen anerkennen lassen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen arbeiten wollen. Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungs- oder Schuldienst der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die nachfolgend genannten Bezirksregierungen.
Bezirksregierung |
Telefon / Mailadresse |
Anerkennung |
Arnsberg |
Tel.: 02931 82 - 0 |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz |
Detmold |
Tel.: 05231 71 - 0 |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz) |
Düsseldorf |
Tel.: 0211 475 - 0 |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für
|
Köln |
Tel.: 0221 147 - 0 |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus der ehemaligen DDR |
Münster |
Tel.: 0251 411 - 0 |
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für
|
Zuständige Stellen
- Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung. Die im Einzelfall zuständige Bezirksregierung finden Sie hier.
- Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
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